Rechtsanwälte Oster & Weber


Die Rechtsanwälte Silvia Oster & Wolfgang Weber beraten und vertreten Sie im Bereich Strafrecht erfolgreich seit über 35 Jahren.

Auf Wunsch vertreten wir Sie bundesweit vor allen Oberlandes-, Land- und Amtsgerichten, dabei profitieren Sie von unserer langjährigen Berufserfahrung, aus sämtlichen Bereichen des Strafgesetzbuchs. Die Kanzlei befindet sich in direkter Nachbarschaft zum Polizeipräsidium Essen und dem Land- und Amtsgericht Essen an der Zweigertstraße.


 

Jemand musste Josef K. verleumdet haben, denn ohne dass er etwas Böses getan hatte, wurde er eines Morgens verhaftet.
(Kafka: Der Prozess)

Kafka beschreibt mit diesen Worten den durchaus nicht seltenen Beginn eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens. Auch wenn statt einer Verhaftung als massivstem Eingriff in die Freiheit eines Bürgers „lediglich“ eine Durchsuchung, Anklageschrift, Ladung zu einer Vernehmung oder ein Bußgeldbescheid der erste Hinweis darauf sein sollte, dass der Empfänger von den zuständigen Behörden als möglicher Straftäter angesehen wird, sollten Sie in allen diesen Fällen keineswegs darauf vertrauen, dass sich die Angelegenheit schon irgendwie aufklären lassen wird oder schlimmer noch, dass sich vor Gericht Ihre Unschuld schon beweisen lassen wird.

Vorsicht bei Aussagen ohne vorherige anwaltliche Beratung

Auch der gut gemeinte Wille, durch Teilnahme an Vernehmungen zur Aufklärung beizutragen, kann sich als folgenreicher Fehler herausstellen, bedenken Sie in diesem Zusammenhang, dass der Vernehmungsbeamte über eine Fülle von Vorabinformationen verfügt, die Ihnen nicht zugänglich sind, da Ihnen die Ermittlungsakte nicht bekannt gemacht wird. In solchen Situationen ergeben sich häufig Widersprüche zwischen Ihren subjektiven Erinnerungen und angeblichen oder tatsächlichen Fakten aus der Ermittlungsakte, die dann leicht dazu führen, dass der gegen Sie bestehende Verdacht bestätigt oder sogar verstärkt wird.

Vor diesem Hintergrund sollten Sie sich anders als der von Kafka beschriebene Josef K. möglichst unmittelbar nach Kenntnis eines gegen Sie eingeleiteten Ermittlungsverfahrens an erfahrene und auf sämtlichen Gebieten des Straf- und Strafverfahrensrechts spezialisierte Strafverteidiger wenden, völlig unabhängig davon, ob Sie zu Recht oder zu Unrecht einer Straftat bezichtigt werden.